Stiften Sie zu

Erweiteren Sie den Vermögensstock unserer Stiftung!
Spenden in den Vermögensstock der Stiftung können Sie über den 20%igen Sonderausgabenabzug von Spenden hinaus als weitere Sonderausgaben steuerlich bis zu 1.000.000 € geltend machen.
Zustiftungen können über einen Zeitraum von 10 Jahren bei der Steuer geltend gemacht werden. Die Summe kann nach Belieben aufgeteilt werden.
Über Ihre Spende erhalten Sie selbstverständlich eine Spendenbescheinigung.